Im Steirischen-Behinderten-Gesetz stehen viele Regeln,
die für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark gelten. Die Abkürzung ist BHG.
In diesem Gesetz steht zum Beispiel:
- ausreichend Personal und gut geschultes Personal,
- Informationen über Sie dürfen NICHT weitergegeben werden und so weiter.
- Oder dass es einen Behinderten-Anwalt geben muss.